Rechtsprechungen

Bauaufsichtsbehörde kann Maßnahmen zum Brandschutz im Bestand mit sofortiger Wirkung einfordern

Zum Schutz der Bewohner eines Dachgeschosses, das über keinen ersten Rettungsweg verfügt, darf die Bauaufsichtsbehörde mit sofortiger Wirkung von den Eigentümern des Gebäudes den Einbau einer Rauchabzugseinrichtung im Treppenraum und einer Bodendichtung an der Wohnungseingangstür fordern. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz mit Beschluss vom 15. Juli 2019 (AZ: 3 L 602/19.MZ).

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Vorschriften zur Einheitsbewertung der Grundsteuer verfassungswidrig

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern sind jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt.

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Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) tritt in Kraft

Ab dem 1. Juli 2010 – tritt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wertermittlungsverordnung vom 6. Dezember 1988 (WertV 88) außer Kraft. Das heißt, dass alle Verkehrswertermittlungen ab heute unter Bezug auf die Regelungen (insbesondere Begriffe, Legaldefinition, Paragrafenbezug) der ImmoWertV abzustellen sind. Maßgebend ist also der Tag der Gutachtenerstellung und nicht der Wertermittlungsstichtag, selbst wenn dieser vor dem 01. Juli 2010 liegen sollte.

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