Energie-Bedarfsausweis

Im Bedarfsausweis wird die Qualität der Gebäudehülle bewertet und daraus ein theoretischer Energiebedarf ermittelt. Die Ansätze für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen werden aus den Ergebnissen sofort sichtbar. Der Bedarfsausweis ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis sowie aufwendiger und teurer.

Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist für alle Neubauten notwendig. Zu dem muss für alle Häuser mit bis zu vier Wohnungen die bis Ende 1977 gebaut wurden, ab Januar 2009 ein solcher Ausweis vorgelegt werden. Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden, brauchen diesen Ausweis ab Oktober 2008 (vorher gilt die Übergangsregelung).

Kosten

Das nachfolgende Preisverzeichnis stellt Grundpreise für Leistungen und Vergütungen gegenüber sowie gibt Ihnen Kostensicherheit für die gewünschten Tätigkeiten. Auf diese Preise wird die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Angaben der erforderlichen Daten erfolgen durch den Auftraggeber, sind fehlende Auskünfte durch den Ersteller zu besorgen bzw. Zusatzleistungen zu machen, so werden diese im Vorhinein mit dem Kunden besprochen und entsprechend honoriert.

Gebühren zum Energie-Bedarfsausweis nach Gebäudetyp

  • Ein- und Zweifamilienhäuser ≙ 195,- €
  • Mehrfamilienhäuser bis zu vier Wohneinheiten (WE) ≙ 285,- €
  • Mehrfamilienhäuser bis zu acht Wohneinheiten (WE) ≙ 395,- €
  • Mehrfamilienhäuser bis zu 24 Wohneinheiten (WE) ≙ 775- €
  • Wohnanlage bis zu 60 Wohneinheiten (WE) ≙ 995,- €
  • weitere Gebäudetypen auf Anfrage

Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen.

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Arten des Energieausweises

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen, es wird entweder Auskunft über den gemessenen Energieverbrauch (Energie-Verbrauchsausweis) oder den berechneten Energiebedarf (Energie-Bedarfsausweis) gegeben. Auf den ersten Blick unterscheiden sich die beiden Dokumente kaum, daher sollten Käufer oder Mieter genau auf die Art des Ausweises achten. Beide Arten gelten für jeweils zehn Jahre.

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