Energie-Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Deshalb ist das Ergebnis stark abhängig von den Bewohnern (Leerstände müssen ebenfalls berücksichtigt werden). Modernisierungsempfehlungen sind nur bedingt möglich, da die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht bewertet werden. Der Verbrauchsausweis ist einfacher und günstiger.

Ein verbrauchsorientierter Energieausweis kann bis Oktober 2008 für Häuser mit bis zu vier Wohnungen, welche vor 1965 gebaut wurden, ausgestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist muss ein bedarfsorientierter Ausweis ausgestellt werden.
Für alle Häuser die nach 1978 gebaut wurden oder die über mehr als vier Wohnungen verfügen, kann der Besitzer zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Energieausweis frei wählen.

Kosten

Das nachfolgende Preisverzeichnis stellt Grundpreise für Leistungen und Vergütungen gegenüber sowie gibt Ihnen Kostensicherheit für die gewünschten Tätigkeiten. Auf diese Preise wird die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Angaben der erforderlichen Daten erfolgen durch den Auftraggeber, sind fehlende Auskünfte durch den Ersteller zu besorgen bzw. Zusatzleistungen zu machen, so werden diese im Vorhinein mit dem Kunden besprochen und entsprechend honoriert.

Gebühren zum Energie-Verbrauchsausweis nach Gebäudetyp

  • Ein- und Zweifamilienhäuser ≙ 89,- €
  • Mehrfamilienhäuser bis zu vier Wohneinheiten (WE) ≙ 149,- €
  • Mehrfamilienhäuser bis zu acht Wohneinheiten (WE) ≙ 229,- €
  • Mehrfamilienhäuser ab neun Wohneinheiten (WE) ≙ 249- €
  • je weitere Wohneinheiten (WE) 15,- € netto
  • weitere Gebäudetypen auf Anfrage

Arten des Energieausweises

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen, es wird entweder Auskunft über den gemessenen Energieverbrauch (Energie-Verbrauchsausweis) oder den berechneten Energiebedarf (Energie-Bedarfsausweis) gegeben. Auf den ersten Blick unterscheiden sich die beiden Dokumente kaum, daher sollten Käufer oder Mieter genau auf die Art des Ausweises achten. Beide Arten gelten für jeweils zehn Jahre.

Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen.

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