Normierte Wertermittlungsverfahren

Die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken ist in Deutschland in der Immobilienwertermittlungs­verordnung (ImmoWertV) rechtlich festgesetzt.

Die ImmoWertV definiert dabei drei Wertermittlungsverfahren:

Gutachten für offizielle Stellen

Behörden, Gerichte, Institutionen und Sachverständige sind zur Anwendung dieser Wertermittlungsverfahren verpflichtet, wenn diese den Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) ermitteln.

Die richtige Verfahrensauswahl

Der erste und wohl auch wichtigste Schritt zur korrekten Verkehrswertermittlung ist die Wahl des richtigen Verfahrens. Dieses ist nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der zur Verfügung stehenden Daten zu wählen. 

Nach oben scrollen