Normierte Wertermittlungsverfahren
Die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken ist in Deutschland in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) rechtlich festgesetzt.
Die ImmoWertV definiert dabei drei Wertermittlungsverfahren:
Gutachten für offizielle Stellen
Behörden, Gerichte, Institutionen und Sachverständige sind zur Anwendung dieser Wertermittlungsverfahren verpflichtet, wenn diese den Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) ermitteln.
Die richtige Verfahrensauswahl
Der erste und wohl auch wichtigste Schritt zur korrekten Verkehrswertermittlung ist die Wahl des richtigen Verfahrens. Dieses ist nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der zur Verfügung stehenden Daten zu wählen.
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