Energieausweis
nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Bei Kauf, Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Dieser soll für eine höhere Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen, denn der Mieter oder Kaufinteressent möchte wissen, ob er einen Wohnraum bzw. ein Gebäude mit hoher oder niedriger Energieeffizienz erwirbt. Die Höhe der Betriebskosten hängt wesentlich von der energetischen Qualität eines Gebäudes ab.
Die rechtlichen Vorgaben zum Energieausweis wurden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst.
Überblick über die wichtigsten Regelungen
Für Neubauten muss bereits seit 1995 ein Energieausweis ausgestellt werden. Seit dem 01. Juli 2008 müssen die Besitzer von vor 1965 errichteten Gebäuden jedem neuen Mieter oder Eigentümer auf Verlangen einen Energieausweis vorlegen. Für später errichtete Gebäude ist die gleiche Regelung am 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Wer nun beim Verkauf oder bei Neuvermietung keinen Energieausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld.
Bei der Ortsbesichtigung nehme ich die erforderlichen Daten auf und liefere Ihnen binnen weniger Tage den gewünschten Energieausweis.
Hier erfahren Sie mehr:
Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen.
Checkliste zu den Angaben zur Erstellung eines Energie-Verbrauchsausweises
- Anlass der Ausstellung (z.B. Vermietung, Verkauf, Modernisierung o.ä.)
- Objektadresse
- Art des Gebäudes sowie Anzahl Vollgeschosse
- z.B. Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus
- Angaben zu Wohn- und Nutzflächen
- Anzahl der Wohneinheiten
- Angaben zum Gebäudebaujahr / Umbaumaßnahmen /
Sanierungen / Modernisierungen - Angaben zum bewertenden Gebäudeteil
- z.B. Gesamtgebäude oder Gebäudevorderteil Wohnbereich
- Angaben zur Anlagentechnik (Heizung, Solar, Lüftung, Klima)
- z.B. Baujahr, Nennleistung u.a. spezifische Angaben
- Angabe des Gas-Gesamtverbrauches je Kalenderjahr der letzten 3 Jahre, wenn möglich gesplittet nach Heizung und Warmwasser
- Angabe über das Wohnverhalten im genannten Zeitraum (bewohnt / Leerstand)
Checkliste zu den Angaben zur Erstellung eines Energie-Bedarfsausweises
- Anlass der Ausstellung
- (z.B. Vermietung, Verkauf, Modernisierung o.ä.)
- Objektadresse
- Art des Gebäudes sowie Anzahl Vollgeschosse
- z.B. Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus
- Angaben zu Wohn- und Nutzflächen
- Anzahl der Wohneinheiten
- Angaben zum Gebäudebaujahr / Umbaumaßnahmen / Sanierungen / Modernisierungen
- Angaben zum bewertenden Gebäudeteil
- z.B. Gesamtgebäude oder Gebäudevorderteil Wohnbereich
- Angaben zur Anlagentechnik (Heizung, Solar, Lüftung, Klima)
- z.B. Baujahr, Nennleistung u.a. spezifische Angaben
- Angaben zur Lüftungsart
- z.B. Fensterlüftung, mechanische Zwangsentlüftung
- Aktuelle Grundrisse, Schnitte und Ansichten Angaben zu den einzelnen Bauweisen und Zuständen der jeweiligen Gebäudeteile z.B. Ausführung / Konstruktion der Gebäudehülle, Decken und Fußböden, Fenster, Türen, Dämmung, Dach u.w.
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