Erfolgreiche Rezertifizierung von Herrn Leslie Rosdelski gemäß der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024

Erfolgreiche Rezertifizierung von Herrn Leslie Rosdelski gemäß der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024

Im November 2020 hat Herr Leslie Rosdelski erneut die Zertifizierung für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien erhalten.
Zur Verlängerung der Zertifizierung musste sich Herr Leslie Rosdelski im November 2020 einer umfangreichen Prüfung nebst Begutachtung durch die Sprengnetter Zertifizierung GmbH unterziehen.

Mit einer solchen Nachprüfung und Begutachtung soll festgestellt werden, ob der Sachverständige die Anforderungen gemäß der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 erfüllt.

Es wurde ein erneutes Prüfungsgespräch vor einem Prüfungsausschuss, bestehend aus drei Prüfern sowie einem Begutachter der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) abgenommen und die Überprüfung von drei eingereichten Gutachten vorgenommen.

Das Zertifizierungsverfahren konnte erfolgreich und ohne Beanstandungen abgeschlossen werden. Die Sprengnetter Zertifizierung GmbH hat Herr Leslie Rosdelski bestätigt, dass er die Anforderungen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 vollständig erfüllt und ihm erneut die Zertifizierung in den Bereichen „Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien“ erteilt.

Dem Sachverständigen Herr Leslie Rosdelski wurde erstmals 2015 die Zertifizierung erteilt. Seither finden zur Qualitätssicherung jährlich Begutachtungen durch die Zertifizierungsstelle statt. Alle 5 Jahre erfolgt ein umfangreiches Rezertifizierungsverfahren zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung.

Mit der Zertifizierung wird die Qualität der Arbeit des Sachverständigen durch die unabhängige Zertifizierungsstelle bestätigt. Die Zertifizierungsstelle stellt auch sicher, dass Unparteilichkeit, Objektivität und Transparenz im Zertifizierungsprozess durch die Zertifizierungsstelle eingehalten werden.

Für die Tätigkeit im wirtschaftlich sowie rechtlichem Bereich ist eine derartige Zertifizierung eine zwingende Voraussetzung. Auch hier wird die Zertifizierung als geeigneter Nachweis der Sachkunde und Berufserfahrung nur akzeptiert, wenn diese durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle erfolgt.

Die Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle ist ein objektiver Beleg für die Qualifikation eines Sachverständigen.

Veröffentlicht am 11. November 2020
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