Laut neuesten Erhebungen der DEKRA sind ca. 80 % der Wohnflächenberechnung (en) und damit die in Mietverträgen angegebene Wohnfläche in Deutschland fehlerhaft und bieten daher eine falsche Grundlage für die Abrechnung der Betriebskosten / Nebenkosten.
Verhindern Sie Streitereien wegen einer Differenz zwischen vereinbarter und tatsächlicher Wohnungsgröße! In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs taucht des Öfteren die „magische Grenze“ von 10 Prozent auf. Beispielsweise liegt erst dann ein Mangel vor, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße mindestens 10 Prozent unter der liegt, die im Mietvertrag angegeben ist. Auch die Betriebskosten richten sich nur dann nach der tatsächlichen Fläche, wenn diese 10 Prozent kleiner ist, als vereinbart. Wenn Sie eine unabhängige Wohnflächenberechnung für Ihre Immobilien nach der richtigen Berechnungsverordnung erhalten wollen, sollten Sie einem Fachmann vertrauen.
Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Aufmaß Ihrer Wohnflächen mit modernsten Messmitteln
- Erstellung von Bestandszeichnungen
- Wohnflächenberechnung nach DIN 277 oder der aktuellen Wohnflächenverordnung
Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen.
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