Der Thüringer Landtag hat am 18. Dezember 2015 beschlossen, die Grunderwerbsteuer des Landes ab 1. Januar 2017 von 5 Prozent auf 6,5 Prozent vom Kaufpreis zu erhöhen. Zuletzt hatte Thüringen die Grunderwerbsteuer in 2011 auf 5 Prozent erhöht. Damit ist Thüringen neben Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein Spitzenreiter im Ländervergleich.
Grund für den Anstieg: Ohne eine Anhebung der Grunderwerbsteuer auf nunmehr 6,5 % sei der Haushaltsausgleich des Landeshaushalts 2017 gefährdet. In der Gesetzesbegründung heißt es weiter, dass durch die Erhöhung die Einnahmen für den Landeshaushalt um etwa 32 Millionen Euro jährlich erhöht werden könnten.
Wen betrifft die Steuererhöhung in Thüringen?
Wenn im notariellen Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist, schulden beide Vertragsparteien, also Käufer und Verkäufer, dem Finanzamt die Grunderwerbsteuer. Bei den meisten Immobilienübertragungen wird der Käufer als Steuerschuldner benannt. Falls dieser nicht zahlt, greift das Finanzamt auf den Verkäufer zu. Der Verkäufer hat danach einen Anspruch gegenüber dem Käufer, ihm die gezahlte Grunderwerbsteuer zu erstatten.
Nicht betroffen sind übrigens Erbschaften, Schenkungen und Verkäufe innerhalb bestimmter Verwandtschaftsgrade. In diesen Fällen greifen die Regeln der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.