Neue Regelung bei der Erbschaftssteuer

Neue Regelung bei der Erbschaftssteuer

Im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen wird in Deutschland Jahr für Jahr ein großes Immobilienvermögen auf die Nachkommen übertragen. Der Staat hat diese Eigentumsübertragungen als lukrative Geldquelle entdeckt und bittet die Erben und Beschenkten über die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer zur Kasse.

Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert (Marktwert) der übertragenen Immobilie. Dieser wird vom Finanzamt nach einem pauschalen Berechnungsverfahren ermittelt. Aufgrund der pauschalen Regelungen kommt es jedoch sehr häufig vor, dass spezielle wertmindernde Faktoren nicht berücksichtigt werden. Der vom Finanzamt ermittelte Verkehrswert ist dann zu hoch. Der Betroffene zahlt eine zu hohe Steuer.

Geben Sie sich deshalb mit den Bewertungen des Finanzamtes nicht zufrieden und lassen Sie den Verkehrswert von uns überprüfen. Wir sind als Sachverständige deutschlandweit tätig und helfen Ihnen, den richtigen Verkehrswert zu ermitteln. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Sie entsprechend beraten können. Auf der Grundlage unserer jahrelangen Erfahrung bei der Wertermittlung von Immobilien konnten bereits zahlreiche Kunden die Erbschaftssteuer sparen.

Veröffentlicht am 5. Juni 2015
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