Verfassungsbeschwerde gegen Bestellerprinzip erfolglos

Das Bestellerprinzip ist verfassungsmäßig

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Demnach muss auch weiterhin derjenige die Maklerprovision zahlen, der den Makler mit der Wohnungsvermittlung beauftragt.

Das 2015 eingeführte Bestellerprinzip für Wohnungsvermittlungen genügt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) den verfassungsrechtlichen Anforderungen (Beschluss vom 29. Juni 2016, Az. 1 BvR 1015/15). Der Gesetzgeber bringe die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchenden und Wohnungsvermittlern auf diese Weise in einen Ausgleich.

Denn der Gesetzgeber habe festgestellt, so die Begründung des Gerichts, dass auf dem Wohnungsmarkt soziale und wirtschaftliche Ungleichgewichte bestünden, die zu Lasten der Wohnungssuchenden gingen. Diese machten eine Regelung erforderlich, die einen angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen von Wohnungssuchenden schaffe. Insbesondere wirtschaftlich schwächer gestellte Wohnungssuchende sollen vom Bestellerprinzip profitieren und nicht Kosten tragen müssen, die in erster Linie im Interesse des Vermieters entstehen.

Geschäftstätigkeit weiterhin möglich

Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten zwei Immobilienmakler sowie ein Mieter. Die Makler sahen sich durch die neue Regelung in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt und fürchteten dadurch die Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Dies sah das Gericht anders. Provisionspflichtige Aufträge zur Wohnungsvermittlung seien auch nach wie vor möglich: Makler könnten demnach weiterhin in der Wohnungsvermittlung tätig sein, müssten die Provision aber statt vom Mieter vom Vermieter verlangen. Auch das Argument von Seiten der Makler, wonach die Regelung zwangsläufig zu Einnahmebußen von Immobilienmaklern führe, lehnte das Gericht ab. An der Verfassungskonformität bestünden insgesamt keine Zweifel.

(Quelle: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29. Juni 2016, 1 BvR 1015/15, veröffentlicht am 21.7.2016)

Veröffentlicht am 21. Juli 2016
Artikel mit dem selben Thema ansehen: Rechtsprechungen
Nach oben scrollen