Am 18. August 2009, ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft getreten. Bewertungssachverständige sind somit ab sofort nicht mehr an eine staatliche Gebührenordnung gebunden und können ihre Honorare frei aushandeln.
Gemäß § 55 der neuen HOAI gelten die neuen Vorschriften für alle seit dem 18. August 2009 vereinbarten Leistungen der Architekten und Ingenieure, die durch die HOAI erfasst werden. Die bisher geltende Fassung der HOAI bleibt weiter auf Leistungen anwendbar, die bis zum 17. August 2009 vereinbart worden sind.
Für Wertermittler bedeutet das, dass auf die Verträge, die bis zum 17. August geschlossen wurden, die bisherige HOAI zwingend anzuwenden ist. Seit dem 18. August sind Bewertungssachverständige jedoch nicht mehr an eine staatliche Gebührenordnung gebunden, da die Honorierung der Wertermittlung nicht mehr in der HOAI geregelt ist. Bewertungssachverständige können somit ab sofort ihre Honorare frei aushandeln.