Die europäischen Finanzminister haben sich Anfang Dezember 2018 auf ein umfassendes Paket von Reformen geeinigt, mit dem die Risiken im europäischen Bankensektor gesenkt werden sollen. Das Reformpaket soll den Regulierungsrahmen für die Finanzmärkte weiter vervollständigen, der als Konsequenz aus der Finanzkrise 2007 / 2008 in den vergangenen Jahren geschaffen wurde. Basierend auf den Vorschlägen, welche die EU-Kommission dazu im November 2016 vorgelegt hatte, war in den vergangenen Monaten ein Kompromiss erarbeitet worden. Der Rat und das Europäische Parlament werden voraussichtlich Anfang 2019 über das Paket entscheiden.
Die Reformen greifen vor allem Elemente des Regulierungsrahmens auf, den der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) und der Finanzstabilitätsrat (FSB) vereinbart hatten. Sie sollen die Widerstandsfähigkeit der europäischen Institute stärken und die Aufsicht über grenzüberschreitende Bankengruppen verbessern. Unter anderem die folgenden Ziele sollen erreicht werden:
Schärfere Eigenmittelanforderungen
Die Eigenmittelanforderungen an Banken sollen verschärft werden, um die Anreize zu mindern, übermäßige Risiken einzugehen. Dazu wird u.a. eine verbindliche Verschuldungsquote (Leverage Ratio) eingeführt.
Da der neue Standard auf Baseler Ebene aktuell noch einmal überarbeitet wird, sind im europäischen Bankenpaket im ersten Schritt allerdings nur neue Berichtspflichten vorgesehen. Die verbindliche Einführung der neuen Anforderungen wird bis zur Finalisierung der Arbeiten in Basel verschoben.
Zur Stärkung der langfristigen Liquiditätsausstattung der Institute wird die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio), die bislang nur als Berichtspflicht bestand, als verbindliche Anforderung eingeführt.
Außerdem soll dem Thema Nachhaltigkeit mehr Rechnung getragen werden.
Mehr Proportionalität
Das Regelwerk für Banken soll proportionaler gestaltet werden: Durch die Einführung einer Definition für „kleine, nicht komplexe Institute“, die an einer Bilanzsumme von maximal 5 Milliarden Euro sowie einer Reihe qualitativer Kriterien anknüpft, wird eine wichtige Grundlage geschaffen, diesen Instituten gezielt Erleichterungen einzuräumen.
Dies betrifft vor allem Anforderungen, bei denen der Verwaltungsaufwand in keinem angemessenem Verhältnis zum aufsichtlichen Nutzen steht. Erleichterungen sind vor allem bei Berichts- und Offenlegungspflichten vorgesehen, aber auch bei den Vergütungsregeln. Durch die vereinfachte strukturierte Liquiditätsquote (Simplified Net Stable Funding Ratio) soll die Zahl der zu erhebenden Datenpunkte nachhaltig reduziert werden. Darüber hinaus wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) – mit einer klaren Vorgabe zur Höhe der zu erreichenden Kostenersparnis – beauftragt, Vorschläge für eine proportionalere Ausgestaltung des Berichtswesens zu erarbeiten.
Quelle: Birgit Höpfner, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Leiterin des Referats Fortentwicklung nationales Recht, Fachartikel vom 19. Dezember 2018