Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Thüringen

Als selbständige und unabhängige Einrichtung des Landes gibt es für das Gebiet jedes Landkreises und jeder kreisfreien Stadt einen Gutachterausschuss für Grundstückswerte (GAA). Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden (Bediensteter der oberen Katasterbehörde mit der Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen) sowie ehrenamtlichen Gutachtern (z.B. Architekten, Bauingenieure, Landwirte).

Für die Vorbereitung der Arbeit des Gutachterausschusses bedient sich dieser einer Geschäftsstelle. Die Aufgaben der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse werden von der oberen Katasterbehörde wahrgenommen.

Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Thüringen

Aufgrund der Gutachterausschussverordnung wurde durch das zuständige Ministerium der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Thüringen gebildet. Durch ihn werden auf Antrag eines Gerichts bzw. auf Antrag einer Behörde in einem gerichtlichen Verfahren Obergutachten erstattet, wenn das Gutachten eines Gutachterausschusses vorliegt.

Der Obere Gutachterausschuss erarbeitet weiterhin Berichte zum Grundstücksmarkt für das Land. Er kann darüber hinaus zu besonderen Problemen der Wertermittlung Empfehlungen an die Gutachterausschüsse geben sowie landesweite Übersichten und Analysen erstellen.

Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses ist beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation eingerichtet.
Die Geschäftsstellen der örtlichen Gutachterausschüsse sind in Thüringen den Katasterbereichen des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation zugeordnet.

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