Gleichstellung des zertifizierten Immobiliensachverständigen mit dem öffentlich bestellten Sachverständigen
Zertifizierter Sachverständiger nach ISO 17024
Sachverständige mit dieser speziellen Zertifizierung sind in Deutschland in neueren Gesetzen, wie zum Beispiel dem Bewertungsgesetz (BewG), der Erbschaftssteuer Richtlinie (ErbStR), dem Investmentgesetz (InvG), dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) und den zuletzt novellierten Verordnungen, mit den öffentlich bestellten Sachverständigen gleichgestellt. Die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelwertV) regelt im § 6 ebenfalls diese Gleichstellung. Das gilt auch für Gesetze die bisher noch nicht novelliert wurden.
Bei nach der ISO 17024 (International Standardization Organisation) von einer international anerkannten Zertifizierungsstelle zertifizierten Sachverständigen ist die Qualifikation gegeben, welche einer ständigen Überwachung einschließlich einer periodischen Prüfungswiederholung unterliegt.
Politisch wurde bei der ISO/IEC 17024 (International Electrotechnical Commission) der Weg über eine Weltnorm (ISO) gewählt, um diese dann anschließend europaweit (EN) und in für das jeweilige Land gültige Regelungen (in Deutschland als DIN) zu übertragen. Der deutsche Gesetzgeber hat sich 2009 mit Erlass des Akkreditierungsstellengesetzes und der Einführung des § 36a Gewerbeordnung (GewO) dazu entschieden, in Deutschland zwei Qualitätssicherungssysteme auf gesetzlicher Grundlage zu etablieren.
Im Bereich des Sachverständigenwesens für Immobilienbewertung besteht derzeit folgende Situation
Qualitätssicherungssystem | Öffentliche Bestellung | Zertifizierung nach der ISO 17024 (Personenzertifizierung) |
Rechtsgrundlage | Gewerbeordnung (GewO) §§ 36 und 36a | Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) |
Besteller / Zertifizierer | Kammern (IHK, AK, IK) | Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) – akkreditierte Zertifizierungsstellen |
Überwachung der Besteller / Zertifizierer | Keine | Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) – seit 01. Januar 2010 |
Seit 2009 besitzen demzufolge die Kammern kein Monopol mehr bezüglich der hoheitlich überwachten Sachverständigenqualitätssicherung. Der Gesetzgeber hat hier zum Vorteil der Verbraucher eine Wettbewerbssituation geschaffen.
Bei der Zertifizierung nach der ISO 17024 durch international anerkannte Zertifizierungsstellen wird jedoch nicht nur der Sachverständige überwacht, sondern auch der Zertifizierer und dessen Zertifizierungssystem. In der Überwachung der Zertifizierungsstellen liegt einer der beiden wesentlichen Qualitätsunterschiede zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung.
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