Entscheidungshilfe

Fragen Sie uns, wir bieten Ihnen eine unabhängige Beratung und Bewertung durch ein überall anerkanntes Sachverständigengutachten zu einem fairen Preis in Form einer Innen- und Außenbesichtigung des Objektes mit Beurteilung des baulichen Zustandes und einer Marktwerteinschätzung / Verkehrswertermittlung bzw. einer Objektbeurteilung.

Augen auf beim Immobilienkauf

Wer beabsichtigt eine gebrauchte Immobilie zu erwerben, kann und wird nicht erwarten, dass er alles in einem einwandfreien Zustand vorfindet. Ein weiterer Besichtigungstermin, zusammen mit kompetenten Sachverständigen, ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Ihnen fallen dabei Besonderheiten auf, denen sie beim ersten Besichtigungstermin keine Bedeutung beigemessen haben. Der Sachverständige entdeckt, durch seine besondere Sachkunde Baumängel und Bauschäden sowie sonstige besondere wertbeeinflussende Umstände, die dem Laien entgehen.

Für Käufer

Um Sie vor unangenehmen Überraschungen vor und nach dem Kauf einer Immobilie abzusichern, bieten wir Ihnen die Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie mit kompetenter Beratung an. Durch die sorgfältige, fachkundige Prüfung werden oftmals Baumängel oder Bauschäden erkannt, die nicht jedem Laien auf den ersten Blick auffallen. Verdeckte Mängel wie Schäden durch Feuchtigkeit oder unzureichende Wärmedämmung ziehen oft hohe Kosten mit sich und schließlich möchten Sie dauerhaft etwas von Ihrem Eigentum haben.

Für Verkäufer

Es fällt meistens sehr schwer eine klare Aussage über den Verkehrswert zu bekommen. Mit einer genauen Einschätzung Ihres Objektes im vorhandenen Markt, verhandeln Sie leichter und besser, da Sie eine fundierte Ausgangsbasis mit richtigen Argumenten gegenüber dem Interessenten vorweisen können.

Für Erben und Begünstigte

Die Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer ist gegenüber dem Finanzamt neu argumentierbar (Niederstwertprinzip) und kann unter Umständen Steuern sparen helfen.

Für Erbengemeinschaften

Enthält die Erbmasse gemäß Testament ein unbebautes oder bebautes Grundstück, so schafft ein Verkehrswertgutachten Klarheit über Ansprüche bzw. Forderungen.

Für Vermieter

Ihre Nachbarn vermieten Wohnungen, anscheinend erfolgreicher und teurer als Sie selbst. Jetzt wollen Sie Ihrem Mieter eine Mieterhöhung offerieren. Dieser lehnt eine Mieterhöhung ab, mit der Begründung, dass andere Wohnungen in dem Quartier einen besseren Standard aufweisen und die Wohnungsmietpreise ohnehin in den letzten Jahren stagniert sind. Ein Mietwertgutachten hilft Ihnen, Ihre Mietwohnung am Markt zu vergleichen und im Zweifel auch eine Mieterhöhung gerichtlich durchzusetzen.

Als Geschäftsführer einer Gesellschaft

Sie müssen seit dem Jahr 2005 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren. Hierzu ist eine Neubewertung Ihres Sachanlagevermögens einschließlich des Immobilienvermögens notwendig. Um den Fair Value des Grundstückspaketes zu bestimmen, ist die Sachkunde eines professionellen Gutachters gefragt.

Für Immobilienanleger

Der Erfolg Ihrer Erwerbsentscheidungen, die erfolgreiche Performance Ihres Fonds oder die Rendite des von Ihnen verantworteten Portfolios oder auch eine Risikoabwägung des eingesetzten Kapitals muss gut bedacht sein. Von einem Immobiliensachverständigen erhalten Sie kostengünstig vielfache Einzelbewertungen.

Für Inhaber von Gewerbeimmobilien

Sie vermieten und wissen aus Erfahrung, dass entsprechende Mietanpassungen immer wieder Grund für gerichtliche Auseinandersetzungen sind. Um hier Gerichtskosten und vor allem Zeit zu sparen, ist eine Schiedsgutachterabrede ein sinnvolles Mittel. Sie sparen Geld durch die Geschwindigkeit des Verfahrens, da Sie einen beschleunigten Cashflow generieren, der Zinsen sparen kann.

Für Insolvenzverwalter

Ist gegebenenfalls nicht nur der Zerschlagungswert eines Unternehmens mit Immobilienvermögen maßgebend, sondern unter Umständen auch mit Blick auf die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens eine Immobilienbewertung notwendig, die diese Fortführung auch unter immobilienwirtschaftlichen Gesichtspunkten (Fortführungswert) betrachtet. Diese Arten von Immobilien besitzen häufig eine eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit. Sie sind für diese Unternehmen deshalb meist werthaltiger als für den freien Markt und müssen hier in Anlehnung an den Verkehrswert gemäß Baugesetzbuch § 194 BauGB betrachtet werden.

Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen.

Sprechen oder schreiben Sie uns einfach an.

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