Automatisierte Wertermittlung einschließlich einer Innen- und Außenbesichtigung

Der Auftraggeber stellt vorab (soweit vorhanden) folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • Katasterkarte, Grundstücksfläche
  • Grundbuchauszug
  • Fotos des Gebäudes
  • Bauzeichnungen, Wohn- und Nutzflächen- und / oder Rauminhaltsberechnungen
  • ggf. Mietverträge und aktuelle Mieten

Im vereinbarten Termin besichtigt der Sachverständige gemeinsam mit dem Auftraggeber das Objekt von außen und innen und fertigt darüber ein Kurzprotokoll sowie fünf bis zehn Objektfotos.

Die anschließend erstellte Wertexpertise basiert auf dem amtlichen Bodenrichtwert, den ausgewerteten örtlichen Vergleichsmieten und Vergleichskaufpreisen sowie den sonstigen aus dem örtlichen Immobilienmarkt abgeleiteten Bewertungsdaten, ansonsten fußt die Bewertung auf den Erkenntnissen aus dem Ortstermin, den übergebenen Unterlagen und den ergänzenden Angaben bzw. Beschreibungen des Auftraggebers.

Das Ergebnis ist eine drei- bis achtseitige Expertise, bestehend aus Kurzbeschreibung des Objekts, Benennung der Bewertungsparameter und einer nachvollziehbaren automatisierten Berechnung des Markt- bzw. Verkehrswerts.

Kosten einer Immobilien-Wertexpertiseplus

Preis: 695,- €

Der o.g. Preis ist nur bei Standardimmobilien (Einfamilien- und Zweifamilienhäuser, sowie Eigentumswohnungen) möglich sowie bei bis zu zwei Nutzungseinheiten (Wohnungen, Läden u. ä.) gültig. Für jede weitere Bebauung ohne wohnbaulichen Ausbau, welche für ein Grundstück dieser Art typisch ist zzgl. 90,- €. Ab der dritten Nutzungseinheit zzgl. 30 % je weiterer Einheit des Grundpreises.

An- und Abfahrtspauschalen:
  • bis zu 30 km ≙ 60,- €
  • bis zu 50 km ≙ 90,- €
  • bis zu 100 km ≙ 150,- €
  • darüber gerne auf Anfrage

Bei gewünschtem, zusätzlichem Aufmaß sowie Flächen- und Rauminhaltsermittlung zzgl. 180,- €  bei einer durchschnittlichen Grundrisslösung und einer Objektgröße von ca. 100 m².

Zum Festpreis

Nach Absprache und Überblick der Schwierigkeit sehr gerne.

Miet- und Pachtwertgutachten

Für Renditeobjekte

Bei Miet- oder Pachtobjekten ist für den Vermieter / Verpächter die Höhe des Miet- oder Pachtzinses eine ausschlaggebende Größe, die Wirtschaftlichkeit und der Wert der Immobilie stehen dabei im Vordergrund. Dies berücksichtigt, ist es für jeden Besitzer eines Renditeobjekts unabdingbar den korrekten Faktor für die jeweilige Miete oder Pacht zu kennen.

Es empfiehlt sich immer die Beratung sowie die Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen. Wir erstellen am betreffenden Markt korrekt erstattete Miet- und Pachtwertgutachten für:

  • Mieter und Vermieter
  • Pächter und Verpächter
  • Rechtsanwälte u.a.

Enthalten sind u.a.:

  • Objektbeschreibung, Einschätzung der Markt- und Grundstückssituation mit Fotos
  • Ableitung des Miet- oder Pachtzinses unter Beachtung des zum Zeitpunkt des Stichtages vorherrschenden Marktgeschehens sowie des dominierenden Zustandes vom Miet- oder Pachtobjekts
  • Ausweisung der aktuellen bzw. für den beauftragten Bewertungsstichtag entsprechenden Miete oder Pacht.

Grundlage der Honorarberechnung erfolgt üblicherweise nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) oder wenn wir die von Ihnen gewünschte Leistung vorher absprechen, sind auch bei Miet- und Pachtwertgutachten Festpreisvereinbarungen möglich. 

Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen. 
Sprechen oder schreiben Sie uns einfach an.

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