Sinn und Zweck eines Verkehrswertgutachtens

Der Zweck einer Bewertung ist immer die objektive und weisungsfreie Wertfeststellung einer Immobilie. Der zertifizierte Immobiliensachverständige muss diese Aufgabe unabhängig, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen.

Anlässe einer Verkehrswertermittlung können zum Beispiel sein:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Erbschaftsauseinandersetzungen
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Ehescheidungen
  • Finanzierungsgrundlage für Hypotheken
  • Vermögensübersicht bei Betriebsentnahme
  • Grundlage zur steuerlichen Bewertung
  • und vieles mehr …

Wichtig ist es vor vermögensrelevanten Dispositionen ein Gutachten in Auftrag zu geben. Das kann unter Umständen zukünftige Streitigkeiten mit Vertragspartnern, bei Erbschaft, und gegebenenfalls auch mit Behörden, beispielsweise dem Finanzamt, vermeiden.

Alternative Gutachten

In den meisten Fällen ist bei dem Kauf, Verkauf oder bei einer Vermögensübersicht eine sogenannte Kurzbewertung / Kurzbegutachtung (überschlägliche Marktwertermittlung) mit entsprechender Empfehlung ausreichend. Schauen Sie einfach in unseren Leistungskatalog unter Immobilienbewertung nach und informieren Sie sich.

Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen.
Sprechen oder schreiben Sie uns einfach an.

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