Wie läuft eine Wertermittlung ab?

Was Sie wissen sollten und wie wir vorgehen!

Die Beauftragung

Beim ersten Kontakt sprechen wir mit Ihnen Informationen zur Vorgehensweise ab und klären erste Fragen in Bezug auf das Objekt und die Vertragsdaten. Wir nennen Ihnen die benötigten Objektunterlagen, die Sie bitte zum Ortstermin bereithalten sollten. Fehlende Unterlagen können durch uns, nach Ausstellung einer Vollmacht, bei den jeweiligen Behörden angefordert werden. Wir übergeben Ihnen den Sachverständigenvertrag, sowie gegebenenfalls eine Vollmachterklärung, den Sie uns nach Kontrolle unterschrieben zukommen lassen. Nach dem Erstgespräch können wir Ihnen auch Vorabinformationen zum anfallendem Honorar der Wertermittlung Ihres Objektes mitteilen.

Abschluss des Sachverständigenauftrages

Der Sachverständigenvertrag / -auftrag beinhaltet Angaben zum Bewertungsgrundstück, Nebenkosten, Mehrwertsteuer, Zahlungsvereinbarungen, Haftung und eine Vollmacht die uns zur Einsicht bzw. zur Entgegennahme grundstücksbezogener Unterlagen an öffentlichen Stellen berechtigt (z.B. bei Bauakten, Grundbuch- oder Katasterämtern etc.).

Sollten Ihnen keine aktuellen Unterlagen zum Bewertungsobjekt vorliegen, können wir uns, bedingt durch Ihre erteilte Vollmacht, die benötigten Auskünfte und Dokumente für Sie einholen. Sollten Ihnen bereits alle notwendigen Unterlagen beim Ortstermin vorliegen, so vereinfacht und beschleunigt dies die Gutachtenerstellung und hilft Ihnen Kosten zu sparen.

Dauer nach Auftragsannahme bis zur Ortsbesichtigung

Wir streben nach Auftragserteilung, eine kurzfristige Besichtigung innerhalb weniger Tage an.

Der Ortstermin

Grundlage einer Immobilienbewertung / Verkehrswertermittlung ist die Inaugenscheinnahme aller baulichen Anlagen sowie des Grundstücks vor Ort durch den Immobiliensachverständigen / Immobiliengutachter, wir stimmen mit Ihnen oder einem Bevollmächtigtem einen passenden Termin ab. Hierbei werden die Objekteigenschaften dokumentiert und fotografisch festgehalten. Bei Unklarheiten der Planungsunterlagen wird ein örtliches Aufmaß durchgeführt.

Die Gutachtenerstellung

Wir werten die Parameter der überlassenen, angeforderten Unterlagen und der am Ortstermin aufgenommenen Objektdaten aus.

Auswahl der in Frage kommenden Wertermittlungsverfahren, Einholung der Informationen über Bodenrichtwerte, eventuell der angemessenen Mieten und Pachten (zum Wertermittlungsstichtag gültigen Mietspiegel), Ausnutzungsmöglichkeiten des Grundstückes, Preisvergleich mit übereinstimmenden Objekten. Erarbeitung der Rohfassung des Gutachtens. Überprüfung des Konzeptes auf seine Marktfähigkeit und eventuell Zu- oder Abschläge. Reinschrift und Zusammenstellung der Anlagen.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Wertermittlungsaufgabe, der Art des Objektes, der Größe sowie der Qualität der zur Verfügung stehenden Unterlagen. Im Normalfall ergibt sich eine durchschnittliche Gesamtbearbeitungszeit von ca. 3 Wochen. Sollten Sie terminlich gebunden sein, können Sie gerne mit uns abklären, ob eine Fertigstellung Ihres Gutachtens auch kurzfristiger möglich ist.

Das Wertgutachten wird Ihnen in der Regel in einfacher Ausfertigung in Papierform beziehungsweise wenn gewünscht auch als digitale Gutachtenausgabe zugesandt, ein Exemplar verbleibt in unserem Büro. Der Datenschutz bleibt selbstverständlich gewahrt, Informationen werden ohne Ihre Zustimmung oder definitive Beauftragung nicht an Dritte weitergeleitet.

Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen.

Sprechen oder schreiben Sie uns einfach an.

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