Immobilien-Wertgutachtenjuris

„Gerichtsfestes“ Verkehrswertgutachten

Hierbei handelt es sich um die ausführlichste, bis ins Einzelne gehende Gutachtenform (ein sog. „All Inclusive“-Gutachten). Diese wird beispielsweise bei privaten (Ehescheidung, Erbauseinandersetzung, Kauf- / Verkaufsangelegenheit u.ä.) und hoheitlichen (Enteignung, Nachweis eines geringeren gemeinen Werts in Erbschaft- und Schenkungssteuerangelegenheiten u.ä.) gerichtlichen Verfahren benötigt. Jede andere Gutachtenform verfehlt in diesen Fällen ihren Zweck und hält den Anforderungen nicht stand.

Enthalten sind u.a.:

  • Überprüfung und erforderlichenfalls erneute Durchführung des Objektaufmaßes sowie Objektberechnungen (Wohnfläche, Rauminhalt)
  • ausführliche Objektdokumentation durch textliche Beschreibungen und umfängliche Anlagen (Übersichtskarte, Stadtplan, Katasterkarte, Fotodokumentation etc.)
  • Auskunftseinholung und Auswertung aller wesentlich werterheblichen öffentlichen Register (z.B. Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Beitragssituation, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Denkmalbuch, Altlastenkataster u.a.) sowie die Auswertung der Mietverträge
  • differenzierte Wertermittlung einschließlich nachvollziehbarer Begründungen aller Datenansätze und Erläuterung der Datenquellen.

Grundlage der Honorarberechnung erfolgt üblicherweise nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), der Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRIb) oder wenn wir die von Ihnen gewünschte Leistung vorher absprechen, sind auch bei „Immobilien-Wertgutachtenjuris“ und anderen als den im Leistungskatalog beschriebenen Wertgutachten Festpreisvereinbarungen möglich. Ob sich ein solches Gutachten jedoch lohnt, kann z.B. durch eine preiswerte „Automatisierte Wertermittlung (Immobilien-Wertexpertise oder Immobilien-Wertexpertiseplus)“ festgestellt werden.

Checkliste für ein Immobilien-Wertgutachtenjuris für bebaute und bebaute Grundstücke

Für eine schnelle und korrekte Bewertung Ihrer Immobilie im Zuge des Immobilien-Wertgutachtenjuris müssen dem Sachverständigen am Tag der Begehung folgende Informationen vorliegen:

  • aktueller Grundbuchauszug (Angaben zum Bestandsverzeichnis, Abteilung I und II)
  • aktueller Auszug aus der Flurkarte (Lageplan mit Flurstücksbezeichnung
  • Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)
  • Berechnungen / Angaben zu Wohn- und Nutzflächen sowie der Kubatur
  • Baubeschreibung sowie Angaben zu evtl. Modernisierungen / Sanierungen
  • Auskünfte zum Thema Altlasten, Baulasten, Denkmalschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Naturschutz
  • Auskünfte zum Thema Bauplanungsrechtlicher Zustand (Darstellung im Flächennutzungsplan, Festsetzung eines evtl. vorhandenen Bebauungsplanes, Festsetzungen sonstiger Satzungen)
  • aktuelle Mietverträge und / oder Aufstellung der tatsächlichen Nettokaltmieten mit Vertragslaufzeit bei Vermietung
  • Sonstige notarielle Urkunden (bei bestehenden Rechten, z.B. Nießbrauch, Leitungsrecht, Wegerecht, etc. gemäß Abt. 2 des Grundbuchs)
  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan (bei Eigentumswohnungen)
  • Erbbaurechtsvertrag mit Datum der letzten Anpassung sowie Laufzeit des Erbbaurechts (bei Erbbaurechten)
  • Informationen über Baulichkeiten, Anpflanzungen etc. die evtl. Dritten gehören
  • Angaben zu evtl. mitzubewertendem Inventar (z.B. Einbauten, Betriebsmittel u.ä.).

Hinweis: Können die vorgenannten Unterlagen für ein Immobilien-Wertgutachtenjuris im Einzelfall nicht vorgelegt werden, so ist dieses dem Sachverständigen mitzuteilen, so dass er diese fehlende Informationen bei den entsprechenden Behörden abrufen kann.

Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen.
Sprechen oder schreiben Sie uns einfach an.

Nach oben scrollen