Miet- und Pachtwertgutachten
Für Renditeobjekte
Bei Miet- oder Pachtobjekten ist für den Vermieter / Verpächter die Höhe des Miet- oder Pachtzinses eine ausschlaggebende Größe, die Wirtschaftlichkeit und der Wert der Immobilie stehen dabei im Vordergrund. Dies berücksichtigt, ist es für jeden Besitzer eines Renditeobjekts unabdingbar den korrekten Faktor für die jeweilige Miete oder Pacht zu kennen.
Es empfiehlt sich immer die Beratung sowie die Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen. Wir erstellen am betreffenden Markt korrekt erstattete Miet- und Pachtwertgutachten für:
- Mieter und Vermieter
- Pächter und Verpächter
- Rechtsanwälte u.a.
Enthalten sind u.a.:
- Objektbeschreibung, Einschätzung der Markt- und Grundstückssituation mit Fotos
- Ableitung des Miet- oder Pachtzinses unter Beachtung des zum Zeitpunkt des Stichtages vorherrschenden Marktgeschehens sowie des dominierenden Zustandes vom Miet- oder Pachtobjekts
- Ausweisung der aktuellen bzw. für den beauftragten Bewertungsstichtag entsprechenden Miete oder Pacht.
Grundlage der Honorarberechnung erfolgt üblicherweise nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) oder wenn wir die von Ihnen gewünschte Leistung vorher absprechen, sind auch bei Miet- und Pachtwertgutachten Festpreisvereinbarungen möglich.
Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen.
Sprechen oder schreiben Sie uns einfach an.
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