Normierte Wertermittlungsverfahren
Die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken ist in Deutschland in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) rechtlich festgesetzt. Die ImmoWertV definiert dabei drei Wertermittlungsverfahren:
- das Vergleichswertverfahren,
- das Ertragswertverfahren und
- das Sachwertverfahren.
Gutachten für offizielle Stellen
Behörden, Gerichte, Institutionen und Sachverständige sind zur Anwendung dieser Wertermittlungsverfahren verpflichtet, wenn diese den Verkehrswert nach §194 BauGB ermitteln.